| § 12a GebrMG - Schutzbereich Der Schutzbereich des Gebrauchsmusters wird durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Schutzansprüche heranzuziehen. |
Dr. Norbert Struck, www.patentanwaltskanzlei.de