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§ 12a GebrMG - Schutzbereich

Der Schutzbereich des Gebrauchsmusters wird durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Schutzansprüche heranzuziehen.

Dr. Norbert Struck, www.patentanwaltskanzlei.de