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Was ist eine Diensterfindung?
Eine Erfindung eines Arbeitnehmers, die einen deutlichen Bezug zur Arbeit oder zum Arbeitsplatz aufweist (§ 4 Absatz 2 Arbeitnehmererfindungsgesetz).
Kann für Software ein Patent erhalten werden?
In Deutschland ist es mittlerweile unproblematisch, faktisch für Software Patentschutz zu erhalten, wenn Neuheit und erfinderische Tätigkeit gegeben ist. Es kommt lediglich darauf an, Software in Kombination mit Hardware zu beanspruchen. Da Software nur in Kombination mit Hardware wirtschaftlich bedeutsam ist, ist damit Software faktisch unter Schutz gestellt.
Eine neue und auf einer erfinderischen Leistung beruhende Software kann jedenfalls dann patentiert werden, wenn mit dieser ein technisches Ergebnis erreicht wird. Ein technisches Ergebnis wird beispielsweise erreicht, wenn mit Hilfe der Software ein Gegenstand produziert oder verändert wird.
Was muss ich tun, wenn ich etwas erfunden habe?
Hat ein Arbeitnehmer eine nach seiner Meinung patentierbare Erfindung gemacht, so hat er Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber zu beachten.
Andernfalls kann er über seine Erfindung frei verfügen. Sollen eigene Nutzungsrechte gewahrt bleiben, so ist die Erfindung wenigstens bis zu einer Anmeldung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters geheimzuhalten.
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